Die Abwasserproblematik beschäftigt viele Bürger. Frau Schlesinger gibt Hilfestellung für Betroffene.


Roswitha Schlesinger, Nachtigallenweg 46, 14822 Borkheide
Tel./Fax 033845/41288, Handy 0172/3218703, Email: BTSK.ITD.Schlesinger@t-online.de

 

Abwasserzweckverband "Planetal"
Bahnhofstr.28

14822 Brück

01.08.2004

 

 

 

Erstellung eines Grubenkatasters der Gemeinde Borkheide

Bitte um Auskunft vom 28.07.04 Ba/Te

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die meisten der von Ihnen angeforderten Daten sind in Ihren Unterlagen. Es ist also ein Leichtes, diese zusammen zu tragen. Die fehlenden Daten wurden ausgefüllt. Alles andere ist ABM auf Kosten der Bürger. Bei Errichtung meines Wohnhauses war die Baugenehmigung davon abhängig, dass Sie all diese Informationen erhielten. Ich selbst bin bei Herrn Stübing gewesen.

Im Übrigen halte ich es schon für eine gewagte Aussage gegenüber den Bürgern (um keine schärfere Formulierung zu gebrauchen), dass mit der Abwasserentsorgung durch den Abwasserzweckverband gegenüber einem privaten Abwasserentsorgungsunternehmen alles preiswerter wird. Monatliche Grundgebühr und Abwassergebühr erhöhen die Kosten. Die Bürger von Borkheide und dem gesamten Versorgungsgebiet sollen mürbe gemacht werden, um dem Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung zuzustimmen. Ob Kleinkläranlagen sinnvoller wären und vielleicht auch für die Zukunft dieses Landes besser, ist dabei anscheinend völlig uninteressant. Ich selbst werde im Interesse unserer heutigen und zukünftigen Umwelt immer eine dezentrale Lösung bevorzugen. An dieser Haltung habe ich auch in meiner Eigenschaft als Gemeindevertreterin keinen Zweifel gelassen.

Die Grube ist von der Straße aus zu sehen. Ein Betreten des Grundstücks wird nicht gestattet.

Mit freundlichen Grüßen

 

Roswitha Schlesinger


Musterwiderspruch:


Absender:

 

 

Abwasserzweckverband "Planetal"
Bahnhofstr.28
14822 Brück Datum:
.04.2005

 

 

Bescheid zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges hinsichtlich der öffentlichen Einrichtung einer dezentralen Entsorgung im Zweckverbandgebiet zum Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen

 

Gegen den Bescheid vom 29.03.2005, zugestellt am 31.03.2005 erhebe ich fristgerecht

 

Widerspruch.

 

Die Begründung wird nachgereicht.

 

Unterschrift:


Kommentar von Frau Schlesinger zur nachfolgenden eMail: Demokratie ist nicht das, was man sich darunter vorstellt, sondern das, was andere daraus machen.


From: "borkheideweb" <borkheideweb@online.de>
To: <03384540409-0001@T-Online.de>
Subject: Widerspruch gegen Abwasser

Hallo Frau Schlesinger,

Ihren Musterwiderspruch und den Antrag habe ich von www.borkheide.de wieder entfernt.
Wie fast erwartet hat das Amt dagegen interveniert. Die Seite sei eine offizielle Seite der Gemeinde und nicht das Sprachrohr einzelner Gemeindevertreter und Borkheide eben Mitglied im Abasserzweckverband.

Als ungünstig hat sich auch erwiesen, den Widerspruch als Worddatei zu hinterlegen. Internetnutzer, die alternative Textprogramme verwenden, konnten den Widerspruch offensichtlich nicht laden.

Mit freundlichem Gruß,
Frank Seibicke


Roswitha Schlesinger, Nachtigallenweg 46, 14822 Borkheide
Tel./Fax 033845/41288, Handy 0172/3218703, Email: BTSK.ITD.Schlesinger@t-online.de

 

Per Fax 033844/75849
Abwasserzweckverband "Planetal"
Bahnhofstr.28
14822 Brück 20.4.2005

 

Anhörung zum Widerspruch gegen den Bescheid zur Durchsetzung des Anschluß- und Benutzungszwanges hinsichtlich der öffentlichen Einrichtung einer dezentralen Entsorgung im Zweckverbandsgebiet zum Schmutzwasser aus dezentralen Gruben vom 29.3.2005, Gemeinde Borkheide, Nachtigallenweg 46, Flur 3, Flurstück 342, gemäß § 28 VwVfG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Begründung werde ich zu dem gewünschten Zeitpunkt, ebenso wie viele weitere Betroffene in Borkheide, die Widerspruch eingelegt haben, nicht einreichen.
Vorerst mag Ihnen als Hinweis genügen, daß Ihr Bescheid nicht rechtskräftig ist und ich für Widerspruch und Begründung 1 Jahr Zeit habe.

Mit freundlichen Grüßen

 

R.Schlesinger


Leserbrief:


Roswitha Schlesinger, Nachtigallenweg 46, 14822 Borkheide
Tel./Fax 033845/41288, Handy 0172/3218703, Email: BTSK.ITD.Schlesinger@t-online.de

 

 

Abwasser bleibt schwieriges Thema/mehr Sachlichkeit

MAZ vom 27.4.2005

Es ist immer schwierig einen Artikel zu schreiben, wenn man in der entsprechenden Sitzung nicht war und die Zusammenhänge nicht kennt. Insofern ist Gunnar Neubert zu bedauern, aber vielleicht handelte er auch nach dem Grundsatz: "Wissen ist Macht, Nichtwissen macht nichts".

Am 21.5.1991 wurde die Richtlinie 91/271/EWG der EU erlassen, 1993 trat die Gemeinde Borkheide dem AZV Planetal bei. 1996 zog ich nach Borkheide und stellte Antrag auf eine Kleinkläranlage, der abgelehnt wurde, weil "innerhalb der nächsten 5 Jahre mit dem Anschluß an die Kanalisation zu rechnen sei (Ingo Stübing). Lt. EU Richtlinie und §§ 66 Brandenburgisches Wassergesetz vom (BbgWG) vom 13.7.94, geändert mit Gesetz vom 22.12.97 und dem BgbWG vom 8.12.2004 ist die Gemeinde bzw. der AZV verpflichtet eine Abwasserkonzeption und deren voraussichtliche Kosten zu erarbeiten und alle 5 Jahre fortzuschreiben. Wie auch in der MAZ vom 6.4.05 nachzulesen war gibt es ein solches Konzept bisher für das Gebiet der Gemeinde Borkheide nicht, obwohl es zumindest seit 1998 (seit dieser Zeit bin ich erst Gemeindevertreter) immer wieder gefordert wurde. Erst der massive Druck zweier Anträge von Frau Borsutzky und mir brachten jetzt Frau Beyer in die GV-Sitzung und zu Äußerungen. Nunmehr soll in einer Sondersitzung des Bauausschusses am 24.5.05 über ein mögliches Konzept geredet werden. Es ist mein gutes Recht und das Recht aller Borkheider Bürger zu erfahren, wann welche Straße oder welches Gebiet angeschlossen oder eben nicht angeschlossen werden soll und welche Kosten auf den Einzelnen zukommen. Es ist auch mein gutes Recht nicht HURRA zu schreien, wenn mit einem Bescheid des AZV dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 1 GG widersprochen wird. Die Gesetze geben dem AZV verschiedene Ausnahmemöglichkeiten für die Gebiete, die möglicherweise gar nicht angeschlossen werden sollen, wie das Gebiet über der Bahnlinie. Trotzdem haben die Bürger das Recht dies zu erfahren und nach einer für sie auf Dauer gesehen preiswerten Lösung zu suchen.

Dass in diesem Zusammenhang auch der durchschnittliche Preisunterschied Frischwasser/Abwasser alte/neue Bundesländer erwähnt wurde (der übrigens gar nicht so groß ist, wie uns immer erzählt wird), ist nicht verwerflich und wird täglich bei Hartz IV und anderen Gelegenheiten gemacht. Interessant war, dass Herr Großmann bei dieser Gelegenheit der staunenden Hörerschaft erklärte, das Abwasser koste im Verbandsgebiet 2,30 pro m³ . Wir hatten keine Wahlmöglichkeit, wurden nicht gefragt und sollen 5,25 € pro m³ zuzüglich 24.-- € Grundgebühr bezahlen. Warum? Weil ein Verband den gesetzlichen Vorschriften nicht nachgekommen ist und geschlafen hat oder den Weg des geringsten Widerstands ging? Ich nehme meine Aufgabe als Gemeindevertreter ernst und kann Gesetze lesen und interpretieren, mich selbst besser artikulieren als viele andere es können. 600 betroffene Haushalte in Borkheide sind Grund genug sich in diese Diskussion aktiv einzubringen. Herr Großmann hat ausgeführt, dass nur 40 Haushalte Widerspruch eingelegt hätten, das Problem also nicht so groß sein könne, wie wir es sehen. Nun, die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides ist fehlerhaft. Jeder Betroffene kann also 1 Jahr lang Widerspruch einlegen. Ich hoffe es schließen sich noch viele dem Protest an. Im Internet unter www.pds-borkheide.de/pds.htm finden sie Hinweise.


Widerspruchsbegründung:


Absender:

 

 

Abwasserzweckverband "Planetal"
Bahnhofstr.28
14822 Brück Datum:
27.04.2005

 

 

Widerspruch gegen den Bescheid zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges hinsichtlich der öffentlichen Einrichtung einer dezentralen Entsorgung im Zweckverbandsgebiet zum Schmutzwasser aus dezentralen Gruben vom 29.3.2005, Gemeinde Borkheide, Anschrift, Flur, Flurstück-Nr.,

gemäß § 28 VwVfG

 

Widerspruch vom .4.2005

 

B e g r ü n d u n g

 

Die Gemeinde Borkheide hat die Abwasserentsorgung für das Gemeindegebiet im Jahr 1993 auf den Abwasserzweckverband Planetal übertragen. Damit sind alle Rechte und Pflichten der Gemeinde auf den Zweckverband übergegangen. Diese sind in der Richtlinie des Rates 91/271/EWG vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, geändert durch die Richtlinie der Kommission 98/15/EG vom 27. Februar 1998 enthalten. Dort ist festgelegt, dass Gemeinden ab 2.000 EW bis zum 31.12.2005 an die Kanalisation angeschlossen sein müssen. Borkheide ist knapp unter dieser Einwohnerzahl. Der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) stellt in einer Veröffentlichung vom 12.6.2003 fest, dass die Bundesrepublik Deutschland und deren 16 Bundesländer die Wahlmöglichkeiten der Richtlinie nicht genutzt, sondern den höchsten Qualitätsstandard, der weit über den europäischen Durchschnitt hinausgeht, gewählt haben. Es wird weiter festgestellt, dass dies die Bürger über Gebühr belastet und unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.

Nach dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) vom 13.7.1994, geändert mit Gesetz vom 22.12.1997 § 66 haben die Gemeinden, bzw. hier der Abwasserzweckverband, "…die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen". Sie haben außerdem "… der Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der der nach Satz Z 3 noch erforderlichen Maßnahmen vor (Abwasserbeseitigungskonzept). Das Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von fünf Jahren erneut vorzulegen." Ein solches Abwasserbeseitigungskonzept für das Gebiet der Gemeinde Borkheide gibt es bisher nicht. Es wurde weder der Gemeindevertretung noch den Einwohnern vorgelegt oder erläutert. Im Gegenteil, aufgrund verschiedener Aktivitäten einzelner Bürger und Gemeindevertreter soll ein solches Konzept zumindest ansatzweise am 24.5.05 in einer Sondersitzung des Bauausschusses der Gemeinde Borkheide erarbeitet werden.

Im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind insgesamt 17,1 % der Bürger nicht an die Kanalisation angeschlossen.

Aufgrund des Bescheides vom 29.3.2005 bin ich in doppelter Weise belastet. Ich habe als Bürger kein Wahlrecht mehr, was formal den Bestimmungen des § 66 entspricht, sofern nicht die Wasserbehörde gemäß § 66 Abs.1 letzter Satz eine angemessene Frist gesetzt hat. Allen bisherigen Anbietern, die teilweise erheblich preiswerter waren, wurde die Abfuhr in Borkheide untersagt.

Die für die Zwangsabfuhr angesetzten Gebühren in Höhe von 5,25 € pro m³ zuzüglich 24.-- € Grundgebühr widersprechen dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, da die an die Kanalisation angeschlossenen Einwohner Borkheides lt. Auskunft des Verbandsvorsitzenden Herrn Großmann lediglich 2,30 € pro m³ Abwasser bezahlen.

Der höhere Betrag wäre möglicherweise gerechtfertigt, wenn ich zuvor eine Wahlmöglichkeit gehabt hätte. Die Frage nach einem gewünschten oder durch den Zweckverband vorgesehenen Anschluss an die Kanalisation und die Offenlegung der damit voraussichtlich zu erwartenden Kosten (wie im Gesetz vorgeschrieben) wurde aber bisher nicht gestellt.

Der Bescheid vom 29.3.2005 widerspricht deshalb der EU-Norm, Artikel 1 GG, § 66 BgbWG

 

Unterschrift

Impressum, Disclaimer Letzte Änderung: 01.06.2005, Ansprechpartner: Jochen Ebel