Satzung

§ 1 Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann Abwasser - Gesunde Umwelt e.V.
Er hat seinen Sitz in 14822 Borkheide, Fuchspaß 29
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Hierzu gehören insbesondere alle Bereiche die mit Wasser und Abwasser, deren Beschaffung oder Beseitigung auf ökologische und ökonomische Art, die Vertretung der Vereinsmitglieder und anderer Betroffener gegenüber Behörden und Organisationen.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch regelmäßige öffentliche Informationsver- anstaltungen, Beratungen, Gesprächsrunden mit Fachleuten, Angeboten zur Weiterbildung auf diesem Sektor.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder/Mitgliederversammlung

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.Der Verein ist nicht auf das Gebiet Borkheide beschränkt. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muß 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter vertreten. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.

Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Ein Vorstandsmitglied darf für seine Tätigkeit als Geschäftsführer eine angemessene Vergütung erhalten. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung durchzuführen.

§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den BUND, Kreisverband Potsdam-Mittelmark.

§ 7 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.


Abwasser - Gesunde Umwelt e.V.

Aufnahmeantrag

(Aufnahmeantrag in Word zum Download)

Ich beantrage die Aufnahme in den Verein Abwasser - Gesunde Umwelt e.V., Fuchspaß 29, 14822 Borkheide, Tel.: 033845/30439, 40418, 41288,

Fax:033845/40419, Email: abwasser-borkheide@web.de

 

Name, Vorname:__________________________________________

Geburtsdatum: ___________________________________________

Anschrift:________________________________________________

 

Mitglied ab: ___________________________

 

Die Aufnahmegebühr in Höhe von 10,-- € ist sofort, der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.-- € monatlich bzw. 60.-- € jährlich ist ¼ jährlich im Voraus oder am 1.3. eines jeden Jahres insgesamt zu zahlen.

 

 

Ort, Datum:__________________________Unterschrift:_____________________

 

Impressum, Disclaimer Letzte Änderung: 19.06.2005, Ansprechpartner: Jochen Ebel