Anmerkung: URL's und eMail-Adressen sind aktualisiert

Dipl.-Physiker Jochen Ebel Borkheide, den 27.10.02

Am Haselnußstrauch 2
14822 Borkheide
Tel./ Fax: 033845/40000
Email: JEbel@t-online.de
URL: http://www.Ing-Buero-Ebel.de/ing.htm


Veranstalter

(Der Veranstalter möchte nicht genannt werden.)

Betreff: Richtigstellung

Von Prof. Meier wurde ich nach Schluß der Veranstaltung am 18.10.02 öffentlich unwahr beschuldigt. Prof. Meier behauptete, daß ich den Veranstalter gedrängt hätte, die Reihe "Altbau-Praxisseminar" abzusagen. Meine Richtigstellung, daß ich nur als Koreferent auftreten wollte um die zu erwartenden falschen Bauphysikdarstellungen richtig zu stellen, wurde als falsch abgetan, es erfolgte auch keine Richtigstellung als ich auf eine Bemerkung noch ergänzte "ohne Honorar".

Wie Sie wissen, entspricht es nicht den Tatsachen, daß ich den Veranstalter gedrängt hätte, die Seminarreihe abzubrechen. Haben Sie Prof. Meier das Falsche gesagt (nehme ich nicht an) oder ist das eine Erfindung von ihm? Damit bezichtigt mich Prof. Meier bereits das zweite Mal der Unwahrheit. Diesmal können wenigstens 20 Personen die Aussage bestätigen und Sie wissen, daß ich nie den Abbruch der Seminarreihe verlangt habe.

Ob Prof. Meier mit der Wahrheit weitere Probleme hat, kann ich nicht sagen. Allerdings scheint mir das so, weil er im Vortrag öffentlich behauptete, daß die Dämmstoffindustrie intern wegen dem Lichtenfelser Experiment in Aufregung sei, weil das Experiment gezeigt habe, daß Dämmung nichts nützt und deswegen öffentlich auf das Experiment nicht reagieren will. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in der Dämmstoffindustrie jemand wegen solchen Quatsch Furcht haben sollte.

Genau so wenig kann ich mir vorstellen, daß die Dämmstoffindustrie einen Prozeß mit Prof. Meier (wie er behauptet hat) verloren hat, weil er Recht hätte. Daß kann nicht sein, da jeder Physiker über seine Behauptungen lacht. Bestenfalls kann es sein, daß ein Gericht nicht urteilen wollte, weil manchmal die Abgrenzung zur Meinungsfreiheit schwierig ist.

Ich selbst habe Prof. Meiers Bauphysikunsinn zunächst für Unkenntnis gehalten und wollte seine Wissenslücken schließen - auch damit sein Engagement zur Schimmelbekämpfung auf sicherer Grundlage steht. Leider führt bei Prof. Meier kein Weg dorthin.

Deswegen noch einmal: Ich trete nur!! gegen Prof. Meier in Sachen Bauphysik auf, weil er Unsinn vehement verbreitet und damit Unwissende verunsichert - als Mensch ist er mir sogar symphatisch (allerdings leidet das immer mehr darunter, daß er mich zu Unrecht der Unwahrheit beschuldigt) Legen Sie bitte den Anhang Ihrem Fachreferat vor und Sie werden sehen, daß meine Kritik berechtigt ist - einiges können Sie sicherlich sogar selbst erkennen.

Zum chronologischen Ablauf: Unser Büro hat eine Einladung zu diesem Seminar erhalten. Da ich den bauphysikalischen Unsinn, den Prof. Meier verbreitet, kenne, habe ich den Veranstalter gebeten, die Seminarteilnehmer auch richtig zu informieren. Aus meiner eMail vom 12.08.02:

"Da ich annehme, daß der Veranstalter daran interessiert ist Wissen und kein Scheinwissen zu verbreiten, würde ich mich als zusätzlicher Referent anbieten, damit Ihre Seminarteilnehmer nicht falsch informiert werden. Ich könnte zwar auch teilnehmen und im Diskussionsforum mich dazu äußern, aber dazu sind mir die 295 € zu schade. Ich nehme zwar an, daß mir sogar der Verband der Dämmstoffindustrie bei Nachfrage die Teilnahmegebühr sponsern würde, aber ich möchte unabhängig bleiben."

Herr Fischer hat unseren eMail-Wechsel in "http://www.dimagb.de/info/forum/" in dem Thread "Thema: Das Lichtenfelser Experiment - die Auswertung in Langfassung" öffentlich gemacht:

Konrad Fischer Datum:13.08.02 17:48

Ebel: Daß Ihnen die Dämmstoffler für Ihre Offensiven Geld geben würden, mag sein. Denen muß man das zutrauen. Daß Sie aber Fortbildungswillige zum Taschenleeren bringen, und dann noch in unserem Seminar abstauben wollen! Herr Ebel! Muß es wirklich sein? Schauen Sie mal unter Hybris im Lexikon nach.

Da war also nicht die Rede davon, das ich den Veranstalter gedrängt hätte, die Seminarreihe abzubrechen. U.a. deshalb nehme ich an, daß von Veranstalter nicht die falsche Anschuldigung stammt.

Zum weiteren Ablauf. Da Sie nicht wollten, daß ich ein Koreferat halte und Sie sagten, daß Sie eine Anmeldung von mir nicht mehr annehmen wollen (von Hausverbot war keine Rede), hatte ich Ihnen vorgeschlagen, die Seminarteilnehmer durch ein Schreiben von mir über richtige Bauphysik zu informieren. Sie sagten, daß mein Schreiben sehr sachlich sei, Sie den Referenten aber nicht in den Rücken fallen wollen. Sie würden aber die Seminarteilnehmer vor falschen Darstellungen bewahren, wenn Sie in Nürnberg feststellen, daß die Bauphysik einen großen Raum einnehmen würde. Da ich Zweifel hatte, ob Sie das richtig einschätzen können, habe ich einen Kollegen gebeten, mir davon zu berichten. Leider war er dann am 18.10.02 doch verhindert, so daß ich dann selbst als Ersatzperson erschienen bin. Ihre Vertreterin beim Seminar sagte, Sie hätten ein Hausverbot ausgesprochen (mir haben Sie davon nichts mitgeteilt, deshalb war mir nichts davon bekannt), aber wenn ich nicht provoziere, hätten die Vortragenden nichts dagegen. Und meine Fragen waren sachlich, wie Ihnen sicher Ihre Kollegin bestätigen kann.

Aber meine Befürchtungen bezüglich physikalischen Unsinns wurden noch übertroffen (siehe Anhang). Leider ist das nach meiner Einschätzung (aus einigen Fragen anderer im Seminar und Pausengesprächen) nur ca. 1/3 der Teilnehmer klar geworden. Soviel waren es sicherlich, da die meisten Teilnehmer nicht so tief in die Bauphysik einsteigen (auch kannten nur wenige Teilnehmer - im Gegensatz zu Ihrer Vermutung - schon Prof. Meier und seinen Unsinn). Deshalb ist es besonders gefährlich, den Teilnehmern Falsches beizubringen, denn die meisten Teilnehmer werden davon ausgehen, daß Sie Ihre Referenten sorgfältig auswählen - und deshalb bekommen Referenten einen Vertrauensvorschuß.

Auch sachliche Fragen wurden nicht beantwortet. Typisch:

Frage: "Warum behandeln Sie Thermodynamik und Quantentheorie als Gegensatz, wo doch die Quantentheorie aus der Thermodynamik entstanden ist?" Antwort: "Die Relativitätstheorie ist doch auch aus der Newtonschen Gravitationstheorie entstanden!" Die Antwort ist gleich dreifach falsch: 1. ist die Relativitätstheorie nicht aus der Newtonschen Gravitationstheorie entstanden, sondern aus anderen Ansätzen und enthält die Newtonschen Gravitationstheorie als Grenzfall und ist kein Gegensatz, 2. sind die Plankschen Strahlungsformeln nicht aus der Quantentheorie entstanden, sondern die Quantentheorie aus den Plankschen Strahlungsformeln und 3. liefern die Plankschen Strahlungsformeln und die Thermodynamik das Gleiche, sind also kein Gegensatz. Eine ergänzende Frage wurde abgewürgt und ohne Bruch von meinem Vorsatz und dem Versprechen, Ärger zu vermeiden, war eine Richtigstellung nicht zu machen. Von den in der Einladung angegebenen großen Zeit für Fragen war da nichts zu merken.

Wegen der massiven Falschinformation habe ich nach Schluß der Veranstaltung angeboten, meine Homepage zu besuchen. Daraufhin erfolgte die genannte unwahre Behauptung.

Mit freundlichen Grüßen


Anhang: Aufstellung der Fehler

Zuerst mal ein Titel aus dem "Deutschen Ingenieurblatt" Juli/August 1999, S. 50: "Der Leser hat ein Recht darauf, seriös bedient zu werden" Und für die Seminarteilnehmer sollte das Gleiche gelten.

Zuerst die Fehler in den Seminarunterlagen (aber nur eine Auswahl, wo ich die Anmerkungen kurz halten kann).

Teil 2 Seite 2: "Mit den Anforderungsniveaus in den Wärmeschutzverordnungen und der Energieeinsparverordnung wird der Gebäudewärmeschutz ausschließlich durch den nur für stationären Fall geltenden U- (k-)Wert der Außenhülle quantifiziert." Das ist falsch. Bei genügend langer Zeit (z.B. Monatsbilanz) ist die Differenz zwischen Wärmemenge entsprechend U-Wert und exakter instationärer Rechnung vernachlässigbar. Deshalb gilt der U-Wert auch bei instationärer Klimabelastung.

Seite 3 bis 6 (Klimakatastrophe) ist auch falsch - ist aber nicht kurz darzustellen.

Seite 8 - Hauser [22] als Kronzeuge. Die Literaturstelle ist über 22 Jahre alt und stimmt nicht mehr, da in der EnEV die Solarstrahlung berücksichtigt wird (siehe weiter unten).

S. 10 - Die Abbildungen sind ohne die Arbeit (Fouriersche Wärmestrahlung), aus der die kopierte Seite stammt unverständlich. Und mit der Arbeit wird sie falsch. Der Würfel soll jeweils ein sehr kleines Wandstückchen im Innern der Wand darstellen. Und damit wird E als solare Einstrahlung falsch. Etwas geht das auch aus der Seite hervor. Aber selbst die ganze Arbeit ist nicht eindeutig. as (oder soll es a s heißen?) ist nirgends erklärt. Nach dem Text kann E die Solareinstrahlung sein und nach der Zeichnung muß es sogar so sein ("I· as = 0 Solarenergie wird Null" und "I· as E"). Aber wieso das Zeichen "" bleibt unklar. Aber auch bei instationärer Betrachtung ist im Innern einer Wand keine Solarstrahlung vorhanden (Ausnahme durchscheinende Wand). Solarstrahlung ist nur an der Oberfläche vorhanden.

S. 20: "Die gefährliche Kondensatbildung auf der Innenoberfläche der Außenwand infolge der Wärmebrücken ist beim Altbau also viel geringer". Das soll aus den Absätzen vorher folgen. Angenommen der Temperaturunterschied zwischen Wand und Wärmebrücke bei monolitisch ist 2 K und bei gedämmter Wand 3 K. Dann ist zwar die Wärmebrückenwirkung geringer, aber da die monolithische Wand beispielsweise 4 K kälter ist, ist die ungedämmte Wärmebrücke kälter (ähnlich Bild 3, S. 24).

S. 24: "Es ist demzufolge methodisch falsch, in der EnEV als Wärmebrückenzuschlag konstante Erhöhungen (...) vorzusehen." Das stimmt so nicht. Diese pauschale Erhöhung ist nur bei der Anwendung des vereinfachte Verfahrens zulässig - das ist aber nicht vorgeschrieben, sondern nur erlaubt (für Rechenfaule).

S. 26 nochmals das Zitat (siehe Seite 8).

S. 28 zur Streuung 43,5 %. Es wird nicht gesagt, daß sich diese Streuung als kleine Differenz großer Zahlen ergibt. Diese Tatsache tritt im Ingenieurwesen immer auf, wenn man Differenzen nicht vermeiden kann. Hier handelt es sich um die Differenz zwischen Gewinnen und Verlusten. Die durch Transmission und Lüftung entstehenden Verluste können relativ genau angegeben werden. Genau so die solaren Gewinne und etwas unsicherer die internen Gewinne (durch Kochen usw.). Im Allgemeinen sind bei gut gedämmten Gebäuden die Verluste nur etwas größer als die Gewinne. Wenn die Differenz 0 würde, wäre der Fehler sogar ¥ . Also reine Polemik.

S. 31 "In der Physik werden Wärmeströmung und Wärmeleitung (Thermodynamik) sowie Wärmestrahlung (Quantenphysik) unterschieden." Falsch: Die Wärmestrahlung ist Teil der Thermodynamik. Seit der exakten thermodynamischen Beschreibung der Strahlung durch Planck ist dieser Bereich der Thermodynamik besonders einfach. Aus den Plankschen Strahlungsformeln wurde später die Quantenmechanik (z.T. durch Planck selber) entwickelt.

S. 32 - es ist nur die Energieeinsparung durch kühlere Raumluft genannt. Da die Wandtemperaturen zur Behaglichkeit wegen der kühleren Raumluft aber höher sein müssen (siehe Abb. 11) sind die Transmissionswärmeverluste erheblich höher (wegen der trockeneren Wand mit etwas kleinerer Wärmeleitfähigkeit ist der Wärmeverlustanstieg etwas geringer als der Temperaturanstieg). Damit braucht i.Allg. die Strahlungsheizung insgesamt mehr Heizenergie.

S. 62. Der Fehler von Seite 31 wird weiter fortgesetzt. Bei einer Heizung wird von der Oberfläche einer Heizung mit der Temperatur J 1 Wärme an die Umgebung, die die Temperatur J2 haben soll abgegeben. Wesentlich für die Wärmeabgabe ist auch die Geometrie. Als Formel ausgedrückt N = Funktion1 (J1, J2, Geometrie) = (J1- J2) · Funktion2(J1, J2, Geometrie) = DJ · Funktion2(J 1, J2, Geometrie). Der Übergang von Funktion1 auf Funktion2 ist sinnvoll, da ohne Übertemperatur natürlich keine Wärmeabgabe stattfinden kann. Bei J1 = J 2 muß deshalb Funktion1 immer Null sein, Funktion2 braucht das nicht, da die 0 schon explizit in der Temperaturdifferenz steckt. Bei einer Strahlungsheizung wird Funktion2 besonders einfach:
Funktion2(J1, J2, Geometrie) = s ( +++).

Dabei ist ausgedrückt, daß für J die absolute Temperatur T zu nehmen ist (T = J + 273,16 K, wenn J in °Celsius angegeben ist). s ist die Stefan-Boltzmann-Konstante (s = 5,67·10-8 W/(mēK4)). Die Unterschrift "Fehlerhafte Wärmeleistung einer Strahlungsheizung durch Differenzbildung" ist absolut falsch. Beim Übergang von Funktion2 auf Funktion1 tritt die Differenz nicht in der Temperatur selbst, sondern in T4 auf:
N = (J1- J2) ·s (++ +) = (T1- T2) ·s ( +++) = s ( -) wie sie sich durch Ausmultiplizieren leicht überzeugen können. Physikalischer Hintergrund ist, daß zwar die Heizfläche zwar mit T14 strahlt, aber immer von der Umgebung mit T24 angestrahlt wird. Bei Temperaturgleichheit ist die angestrahlte und abgestrahlte Wärme gleich (andernfalls würde von selbst ein Temperaturunterschied entstehen können - und das ist nach dem 2. Hauptsatz der Thermodynamik verboten). Anmerkung: für nicht zu große Temperaturdifferenzen ist +++ » 4. Weitere Anmerkung: etwas komplizierter ist das Ganze, wenn die Oberfläche der Heizplatte nicht ideal schwarz ist, sondern einen Reflexionsfaktor e < 1 hat. Allerdings ist für viele Oberflächen e > 0,8.

S. 63: Die "2" nach dem Gleichheitszeichen ist in beiden Formeln zuviel. Ursache dieses Fehlers ist, daß Prof. Meier die Formeln aus einem Lexikon benutzt - einschließlich Druckfehler (Seine Literaturstelle [5]). Daraus resultiert auch seine falsche Kurve auf Seite 64. Vergleichen Sie bitte die Kurven auf Seite 62 und 64, die beide den selben Sachverhalt beschreiben und sich um den Faktor 2 unterscheiden. Außerdem ist Cs falsch erklärt ("Cs = Strahlungskonstante des schwarzen Strahlers = 5,67 W/m2K4"). Denn richtig wäre "Cs ist die Stefan-Boltzmann-Konstante s angepaßt an obenstehende Formel", da der Faktor 10-8 in der Klammer steckt (1004 = 108).

S. 64 - siehe Seite 63

S. 65 - siehe Seite 62: also wieder vollkommen falsch. D.h. die Formel ist richtig, nur die Bemerkungen dazu sind falsch.

S. 66 - Punkt 2 ist Unsinn - ohne Übertemperatur funktioniert auch keine Strahlungsheizung (siehe Seite 62), sonst wäre ein Perpetuum mobile möglich. Z.B. ich nehme 2 gleiche Platten, eine bezeichne ich als Heizplatte, die andere als geheizte Platte und schon fließt ein Wärmestrom von der Heizplatte zur geheizten Platte bei Temperaturgleichheit. Eine derartige Auslegung (die voll durch den Text gedeckt ist) zeigt den ganzen Unsinn. Richtig wäre die Erklärung, daß bei gleicher!! Temperatur sich beide Platten genau!! gleichviel Wärme zustrahlen (Stefan-Boltzmann-Gesetz). Damit ein Nettowärmestrom von einer zur anderen Platte stattfindet, muß!! die heizende Platte eine Übertemperatur haben.

Punkt 7. Der erste Satz ist richtig - der letzte Satz dagegen absolut falsch (siehe Seite 68). Es ist die wesentliche Wärmeleitung vernachlässigt, denn ohne die Wärmeleitung könnten die Fenster nicht kalt werden (Auch im mündlichen Vortrag wurde gesagt, daß beim Fenster 19°C gemessen wurden in einem strahlungsgeheizten Raum von über 20°C).

Es fehlt ein Punkt 8. Da die Wandtemperaturen bei kühler Raumluft höher sein müssen .. siehe Seite 32.

S. 68 - "Für Strahlung gelten die Gesetze der Quantenmechanik. Die im Fensterbau hingegen thermodynamisch berechneten Energieverluste liefern falsche Ergebnisse [9]. Schon Einfachfenster ohne Gummidichtung genügen. um einen strahlungsbeheizten Raum behaglich zu halten, die notwendige Fugenlüftung sicherzustellen und als Sollkondensator Wandfeuchte und Schimmel sicher zu verhindern." Als Sollkondensator muß die Scheibe über die Wärmeleitung (innerhalb der Scheibenzwischenräume auch über Strahlung) Wärme verlieren, sonst könnte sie nicht so kalt sein, um als Sollkondensator zu wirken. Die Nachlieferung der verlorenen Wärme erfolgt über die Konfektion und dadurch, das Glas für Wärmestrahlung zwar nahezu undurchlässig ist - aber kein idealer Spiegel (der Reflexionsfaktor liegt bei unvergüteten Gläsern nur um 0,2 - also weit von 1 entfernt). So kommt es, daß eine kalte Fensterscheibe zwar kalte Fallwinde verursachen kann (bei kalter Raumluft wenig) und trotzdem warm strahlen kann, durch Reflexion der von einer warmen Fläche ausgehenden Strahlung.

S. 81: zur Streuung 43,5 %. Siehe Seite 28


Fehler im mündlichen Vortrag

Prof. Meier hat behauptet, daß die EnEV keine solaren Gewinne bei Wänden berücksichtigt. Das ist falsch: EnEV Anhang 1 Punkt 2.1.1 ® DIN V 4108-6: 2000-11 Punkt 6.5.4 "Solare Wärmegewinne über opake Bauteile einschließlich transparenter Wärmedämmung". Da Prof. Meier die transparente Wärmedämmung erwähnt hat, die am Schluß dieses Kapitels steht, ist es mir unverständlich, wie er den Anfang dieses Kapitels überlesen konnte.

Schimmelfrage: Das Schimmel meistens an Wärmebrücken anfängt wurde überhaupt nicht erwähnt - ja das Wort Wärmebrücken fiel nicht einmal. Dagegen wurde Hohn über Dämmung ausgeschüttet. Das Schimmel schon bei 80% relativer Luftfeuchtigkeit anfangen blieb ebenfalls unklar.

Die Frage nach den Kurven in seinem Temperatur- Dampfdruckdiagramm (die von Arndt/Eichler genommen und ergänzt wurden) blieb unbeantwortet. Nur die a = 0-Kurve ist eindeutig (Taupunktkurve).